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- Ein ungebremster PKW Anhänger bezeichnet ein Fahrzeug, welches im Regelfall keinen eigenen Antrieb besitzt. Diese werden meist von Kraftfahrzeugen angetrieben. Generell existieren hierbei verschiedene Unterscheidungskriterien. So unterteilt man
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- Anhänger, pkw
Ungebremster PKW Anhänger
Ein ungebremster PKW Anhänger bezeichnet ein Fahrzeug, welches im Regelfall keinen eigenen Antrieb besitzt. Diese werden meist von Kraftfahrzeugen angetrieben. Generell existieren hierbei verschiedene Unterscheidungskriterien. So unterteilt man beispielsweise die Anhänger nach Anzahl und Art ihrer Achsen. Man unterscheidet so in Starrdeichselanhänger, Sattel- und mehrachsige Anhänger.
Bei ungebremsten Anhängern sind hierbei spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese belaufen sich unter anderem auf das zulässige Gesamtgewicht, wie auch das Einzelgewicht des Anhängers. Dieses liegt im ungebremsten Fall bei 750 Kg Leergewicht. Hierbei darf der Anhänger im beladenen Zustand natürlich auch nicht die maximale Zuglast des ihn antreibenden Kraftfahrzeugs überschreiten. Über der Grenze von 750 Kilogramm sind nur gebremste Versionen des Anhängers zugelassen. Prinzipiell gilt für Kraftfahrzeug-Anhänger-Gespanne eine maximale Geschwindigkeit von 80 Km/h. Dies ist für Kraftfahrstraßen und Autobahnen gültig. Besonders ausschlaggebend für die Erlaubnis einen Anhänger zu bewegen sind auch die Voraussetzungen des ziehenden Kraftfahrzeugs. Beim Antrieb eines ungebremsten Anhängers ist es vorgeschrieben, dass das Zugfahrzeug ein ABS-System besitzen muss.
Dies gilt auch bei gebremsten Anhängern ohne hydraulisch gefederte Achse. Hierbei darf die beladene Masse des Anhängers das 0,3 –fache des Fahrzeugleergewichtes nicht überschreiten. Für alle Anhängertypen gilt außerdem, dass die Masse des Anhängers nicht größer sein darf, als die des Zugfahrzeuges. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass das Alter der Anhängerbereifung nicht älter als 6 Jahre sein darf. Dies ist sicherheitsspezifisch von aller höchster Notwendigkeit. Die Bereifung muss des Weiteren die Kategorie L für Geschwindigkeit erfüllen. Auch darf die zulässige Masse der Anhängers die Zuglast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
